Steuerberatung:
– Fertigung von Steuererklärungen – auch privaten Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer;
– Laufende Steuerberatung (Verhandlungen mit Finanzbehörden, Antragstellung, Prüfung von Bescheiden);
– Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und in Steuerverfahren (Einsprüche und Beschwerden, Vertretung vor Finanzgerichten, Hilfeleistung in Steuerstrafsachen);
– Beratung in besonders schwierigen Fragen des Körperschaftsteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts, des Umwandlungsrechts und des Grunderwerbsteuerrechts;
– Gestaltungsberatung zur Wahl der steueroptimalen Rechtsform von Unternehmen;
– Beratung bei Unternehmensnachfolge;
–Entscheidungsvorschläge unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte;
– Erstellung von Gutachten zu steuerlichen Problemstellungen;
– Beratung in internationalen Steuerrechtsfragen.
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