Steuerberatung:
Komplette Erstellung und Hilfe bei der Einkommensteuererklärung einschließlich
– Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
– kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
– Überprüfung des Steuerbescheides
– ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern
– nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
– bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
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